Der gläserne Bürger

(gelesen bei Gerhard Mahler, Autor “Investor´s Daybreak”)[/url]Ein paar Sätze zur deutschen Kontenabfrage, über die man als Bürger Bescheid wissen sollte. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ gibt es schon seit mehr zwei Jahren, und somit auch den annähernd gläsernen Bürger. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Bedarf für eine Nachbesserung bei der Abgabenordnung gesehen Im Prinzip bleibt es aber dabei:

Die Straf-, Finanz- und Sozialbehörden haben die Möglichkeit, „im Rahmen konkreter Verdachtsmomente“ auf die Stammdaten von rund 500 Millionen Bankkonten hierzulande zuzugreifen. Zu den Stammdaten gehören Name, Geburtsdatum und Adresse.

Konkret können Finanz- und Sozialämter bereits seit April 2005 innerhalb kürzester Zeit sämtliche Konten und Depots eines Bürgers ermitteln. Bis Juli machten sie in 48.563 Fällen davon schon Gebrauch. Den Kontostand und die Bewegungen auf dem Konto erfahren die Behörden dabei zunächst nicht. Ergibt sich aber ein Verdacht, dürfen sie die Abfrage erweitern, was eine Leichtigkeit ist. Seit der neuen Regelung genügt es, wenn eine Behörde der Ansicht ist, Anfragen beim Steuerpflichtigen wären erfolglos. Früher waren solche Abrufe nur bei Anhaltspunkten für eine Straftat zulässig.

Die automatisierte Abfrage wurde ursprünglich mit der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismus-Finanzierung begründet. Doch die von den Banken aufbereiteten Daten fanden auch das Interesse der Finanzämter und Sozialbehörden. Die Praxis war von Anfang an umstritten. Die Kritiker sprechen vom „Schnüffelstaat“. Ursprünglich hatte die Hoffnung bestanden, dass mit der für Kapitalanlagen eingeführten pauschalen 25%-igen Abgeltungssteuer die automatische Abfrage hinfällig wird. Denn die Banken behalten ab 2009 die relevanten Kapitaleinkünfte automatisch ein und führen sie ab.

Der Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte wäre demnach nicht mehr erforderlich, so das Bundesfinanzministerium. Doch jetzt sieht es wieder anders aus: Die Abfrage bleibt und zwar für die Suche nach pfändbaren Konten von Steuerschuldnern und für die Kontrolle von Sozialleistungen. Der Kontenabruf wird auch wegen steuerlicher Nachforschungen zum Einsatz kommen. Außerdem: Mit der ab 1. Juli dieses Jahres neu vergebenen Steuernummer dürfte es sich um eine der einschneidendsten Maßnahmen für Steuerzahler überhaupt handeln. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jeden Bürger, vom Baby bis zum Rentner, eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Sie wird zentral verwaltet und gilt ein Leben lang. Anders als die bisherige Steuernummer des Finanzamts wird sie also nicht nach einem Umzug in eine andere Stadt neu vergeben. Damit kann der Fiskus seine Steuerbürger und deren Einkünfte künftig lückenlos verfolgen. Freuen wird dies besonders die Banken in Belgien, Österreich, Luxemburg und der Schweiz. Vom deutschen Bankgeheimnis ist nicht mehr viel übrig geblieben.

(Ergänzung von mir) Es gibt aber auch Staaten, deren Demokratie und pfleglicher Umgang mit ihren Bürgern außer Frage steht. Das friedlichste Land der Welt – Norwegen – hat schon seit langem für jeden Bürger eine Nummer, die bei der Geburt vergeben und lebenslang behalten wird. Diese Nummer ist für alle behördlichen Aktivitäten in Norwegen erforderlich. Ohne diese persönliche Nummer kann auch kein Bankkonto eröffnet werden. Es kommt wohl darauf an, ob der Staat „schnüffelt“ oder mit seinen Bürgern lebt und gedeiht.

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