Schließlich, so die Banken, sei es unmöglich, die PIN-Nummern von Bankkarten zu errechnen. Diese seien hundertprozentig sicher. Offenbar gibt es dennoch Möglichkeiten, die Geheimzahl zu ermitteln und so mit gestohlenen Karten Verbraucher zu schädigen, wie Gutachter in der Sendung bestätigen.
„Diese Fälle zeigen, dass es eine Möglichkeit geben muss, die PIN von Geldkarten zu ermitteln“. Der Aachener IT-Sicherheitsberater Markus a Campo bestätigt das gegenüber „markt“. Für Spezialisten sei es unter Umständen möglich, die PIN zu errechnen. Alles was man zur Entschlüsselung der PIN benötige, sei – neben der gestohlenen Karte – ein handelsübliches Kartenlesegerät und ein ungestörter Zugriff auf einen Geldautomaten – irgendwo auf der Welt.
Mit Hilfe des Automaten und den ausgelesenen Kartendaten lasse sich die PIN für Spezialisten in kurzer Zeit ermitteln, so der IT-Experte. „Das ist genauso wie mit einem großen, dicken Schloss. Das nutzt eben auch nichts, wenn derjenige mit dem Schlüssel mit den falschen Leuten paktiert.“
Angesichts der dokumentierten Missbrauchsfälle führt die Verbraucherzentrale NRW jetzt in insgesamt 74 Fällen Musterverfahren gegen diverse Banken. Im Kern geht es dabei immer um dieselbe Frage: Wer ist schuld daran, dass Unberechtigte Geld vom Konto abheben konnten? Von der Antwort hängt ab, wer den finanziellen Schaden zu tragen hat: die Bank oder der Kunde selbst? Ich bin sehr gespannt auf die ersten Entscheidungen der Gerichte!
Aber nicht nur beim Missbrauch von Bankkarten ist es schwierig für Verbraucher, sich vor einem Missbrauch zu schützen und diesen ggf. zu beweisen. Auch im Internet sind immer mehr Betrüger unterwegs, die persönliche Daten ausspähen und damit auf unsere Kosten Bestellungen aufgeben oder uns einen anderen finanziellen Schaden zufügen können.