Kinder werden auch als Lustobjekte in Kinderpornographie Missbraucht. Massenweise. Sie werden zu Hause missbraucht, in Schulen, in Kirchen, in Sportvereinen – was ist schon nicht alles an unglaublichen Missbrauch von Kindern ans Tageslicht gekommen. Und immer vermuten wir dabei – es ist nur die entdeckte Spitze des Eisbergs.
Und dann:
Mit fiesem Piepton gegen Jugendradau
In Niedersachsen soll ein Ultraschallgerät unerwünschte Jugendliche von öffentlichen Plätzen vertreiben. Das „Zerstreuungssystem“ stößt Töne aus, die das menschliche Gehör nur bis zu einem Alter von etwa 25 Jahren hören kann. Ob es unschädlich ist, prüft derzeit die Gewerbeaufsicht.
„Eine unschädliche Lösung für ein modernes Zivilisationsproblem“, steht als einer der Überschriften auf der Website der das Moskito-Gerät in der Schweiz vertreibenden Firma. Das bedeutet, Jugendliche und deren Leben werden als modernes Zivilisationsproblem erlebt.
In Deutschland sollen demnach innerhalb eines knappen Jahres 700 Exemplare geordert worden sein, von wem auch immer. Wir Älteren hören die Schallwellen in hohen Frequenzbereichen in der Regel nicht. Der Einsatz der Geräte richtet sich damit gezielt gegen eine bestimmte Altersgruppe, ganz unabhängig von deren Verhalten. Das ist Diskriminierung.
Die Situation wird in Deutschland zu Schweiz nicht sehr unterschiedlich sein.
baz | Samstag, 9. Juni 2007 | Seite 21
Unsere Verfassung (schweizerische) verbietet in Artikel 8, Absatz 2, jede Diskriminierung, dies insbesondere auch wegen des Alters. Der gezielte Einsatz dieser Beschallungsgeräte im öffentlichen Raum steht im Widerspruch zu unserer Verfassung. Ich wüsste nicht, wie ihr Einsatz auch bei gegebener gesetzlicher Grundlage unter dem Aspekt des öffentlichen Interesses und vor allem der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt werden könnte.
Mit den «Mosquitos» droht eine Massenbeschallung im öffentlichen und privaten Raum. Es stellen sich viele Fragen. Gemäß Tierschutzverordnung ist im Umgang mit Hunden «der Einsatz von Geräten, die (…) akustische Signale aussenden (…), (…) verboten.» Was für den Schutz der Hunde gilt, muss doch auch für den Schutz der Jungen gelten.
Nicht nur am Sonntag…
Wenn wir uns darüber beklagen, dass es zu wenige Kinder gibt, dass die Kinder, die es gibt, zu wenig lernen und die Eltern, die Eltern geworden sind und Kinder haben, ihre Kinder vernachlässigen – dann muss doch endlich klar werden, dass die Mitglieder der heutigen Gesellschaft während der Suche nach unschädlichen Lösungen für moderne Zivilisationsprobleme verlernt haben, Kinder als individuelle Persönlichkeiten zu akzeptieren und anzunehmen. Ins Herz zu schließen wäre eigentlich das Naturereignis. So müssen wir die Rechte der geborenen Kinder wenigstens in die Verfassung unbedingt aufnehmen.
Die nachfolgenden Hinweise / Auszüge geben wieder, zu welchen verlogenen Realitätsverdrehung wir wegen Profit und Vorteilsgewinnung von Erwachsenen in der Lage sind.
Von Kriminalisierung spricht auch der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen G.A.M.E., der sich energisch gegen die „politische Instrumentalisierung“ des Amoklaufs von Emsdetten und gegen die „Kriminalisierung“ des eigenen Berufsstands wendet. „Computer- und Videospiele sind nicht die Ursache für diese Tat“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. „Wir finden es schlicht unseriös, Computer- und Videospiele immer wieder für ein gesamtgesellschaftliches Problem anzuprangern“, dessen Ursachen ganz woanders lägen.
„Öffentliche Gelder müssen wieder verstärkt in die Unterstützung unserer sozialen Systeme fließen und nicht in den Aufbau von strengeren Zensurbehörden oder von kriminalistischen Instituten, die sich nur mit den Symptomen und nicht mit den Ursachen beschäftigen“, fordert der Verband und nimmt auch die Eltern in die Pflicht: „Jugendschutz darf nicht an der Kinderzimmertür aufhören (…). Eltern und Pädagogen haben die Pflicht, sich aktiv um Kinder und Jugendliche zu kümmern und müssen reagieren, wenn sich diese auffällig verhalten und immer aggressiver und verschlossener werden.“ Eine Verschärfung des Jugendmedienschutzes lehnt der Verband deshalb rigoros ab.
Solche Aussagen sind typisch für unsere doppelbödige Grundhaltung in der Gesellschaft. Steck in die eine Tasche und nimm aus der anderen Tasche wieder weg. Das wenden wir offensichtlich auch bei unseren Kindern an. Einerseits versuchen wir die kindliche Phantasie und Spieltrieb mit immer gewaltigeren Szenerien für eine verkaufbare Sache einzunehmen, andererseits beklagen wir uns darüber, dass die Kinder es auch Kaufen. Und Eltern, sie gehören der Produktions- und Verkaufsseite an, sollen auf der anderen Seite das, was sie sich ausgedacht oder verkauft haben, wieder aus dem Kinderzimmer verbannen.
Unions-Innenminister wollen „Killerspiele“ verbieten
500.000 Euro Strafe bei Verstößen gegen Jugendschutz
Innenminister der Union fordern ein Verbot so genannter Computer-Killerspiele. Solche Spiele stumpften Kinder ab und erhöhten die Gefahr von Nachahmertaten, erklärten die Länderminister von Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Bayern am Freitag in Wiesbaden. Sie beriefen sich auf eine Studie des Kriminologen Christian Pfeiffer.
Jugendschützer beanstanden mehr als 2600 Internetangebote
Jahresbericht vorgelegt – Seiten über Magersucht und Selbstmord im Visier
Pornografie, Rechtsextremismus und Werbung für Selbstmord und Magersucht: Jugendschützer gehen gegen immer mehr Internetseiten vor. Im vergangenen Jahr wurden rund 35 Prozent mehr Online-Angebote beanstandet als 2005.
Die Bundesregierung will Jugendliche besser vor Gewalt in Filmen sowie PC- und Videospielen schützen. Das geht nach einem Zeitungsbericht aus einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hervor.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat offenbar Fragen zu den umstrittenen Plänen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen an Minderjährige Jugendliche als verdeckte Testkäufer einzusetzen.
Mosquito Typ SMK II
Das System generiert einen sehr hohen, modulierten Ton um die 16-18 KHz, im Grenzbereich der für den erwachsenen Menschen noch hörbaren Frequenzen. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren können diesen nervigen Ton hören. Leute über 25 Jahren hingegen, können in der Regel wegen altersbedingtem Gehörverlust den hohen Ton überhaupt nicht mehr wahrnehmen, oder im Einzelfall nur geringfügig hören.
Denjenigen, welche den hohen Pfeiffton hören können und ihm mehr als 5 Minuten ausgesetzt sind, wird dies ziemlich rasch lästig, ohne aber Schmerzen zu verursachen. Der erzielte Effekt ist, dass die meisten Jugendlichen den unmittelbaren Wirkungsbereich des Mosquito verlassen.
Mit fiesem Piepton gegen Jugendradau„>Grundsätzliche Zweifel an der Legalität des Geräts hat „Mosquito“-Managerin Kreinest nicht: Es gebe keinerlei Gesetze dagegen, und die werde es wohl auch nicht geben, weil die Nutzung nicht gesundheitsschädigend sei, sagt sie. Um zu prüfen, ob das Kästchen tatsächlich folgenlos für unfreiwillige Zuhörer ist, hat das niedersächsische Sozialministerium inzwischen die Gewerbeaufsicht eingeschaltet. Das an einen Lautsprecher erinnernde Zerstreuungssystem wurde 2005 in Großbritannien erfunden. Sogar die Polizei setzte es dort ein, berichtet Kreinest. Das Gerät kommt außerdem in der Schweiz und in Österreich zum Einsatz. In Deutschland seien seit Ende 2006 etwa 700 Exemplare zu einem Stückpreis von 850 Euro abgesetzt worden.
25. APRIL
Heute ist Tag des Lärms
Der Tag gegen den Lärm findet heute zum 12.Mal statt. Gesundheitsaspekte stehen im Zentrum: Lärm kann gemäß dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) Störungen der Verdauung, Bluthochdruck, Schlaf oder Konzentrationsstörungen sowie Stimmungsveränderungen auslösen. «Mit der Zunahme des Verkehrs ist der Lärm zu einer Dauerbelastung geworden», sagt Gérard Poffet, Vizedirektor des Bafu. Der Lärm klinge nicht mehr ab und mache die Leute krank, auch wenn er in Dezibel gemessen nicht sehr laut sei. «Es ist also nicht nur die Stärke des Lärms, sondern auch seine Dauerhaftigkeit, die wir in der Lärmpolitik beachten müssen», so Poffet. Auch in der Stadt Bern dürfte ein Mosquito-Gerät auf gesetzlichen Widerstand stoßen: Gemäss städtischem Reglement ist im Freien der «belästigende Gebrauch» von Tonverstärkern oder Lautsprechern untersagt. Dass der Ton lästig ist, bestätigen Jugendliche. Als Erwachsener muss man ihnen glauben. Allerdings zieht die Jugend auch einen Vorteil aus dem Abschreckversuch: Das Pfeifen gibt es als Klingelton fürs Handy –ungehört von Lehrern oder Eltern.
Weitere Links
NZZ am Sonntag 24. Juni 2007 Hintergrund
Als Klingelton fürs Handy
Jugendschutz.net
Schau hin, was deine Kinder machen