Hessische Kliniken gehen wegen Zwangsabgabe vor Gericht
Landeskrankenhausgesellschaft reicht erste Klagen gegen Sanierungsbeitrag ein
(Presseinformation der HKG / Eschborn, 9. November 2007)
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat am 9. November 2007 die ersten Klagen hessischer Krankenhäuser gegen die mit der Gesundheitsreform 2006 (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-WSG) eingeführte pauschale Kürzung der Krankenhausrechnungen um 0,5 % zur Sanierung der gesetzlichen Krankenkassen (Sanierungsbeitrag) bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht. Die Krankenhäuser sind hessenweit hiervon mit einem Gesamtbetrag von jährlich ca. 19 Mio. Euro betroffen, um den ihre Rechnungen gekürzt werden. Als Koordinierungsstelle für die Klagen ihrer Mitgliedskrankenhäuser hat die HKG in einem ersten Anlauf die Klagen von mehreren hessischen Krankenhäusern, mit denen insgesamt rd. 1.700 Abrechnungsfälle beklagt werden, bei den Sozialgerichten in Kassel, Marburg, Frankfurt und Darmstadt eingereicht. Weitere Klagen werden folgen.
Die Geschäftsführerin der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Karin Lübberstedt, erklärte hierzu, dass der Sanierungsbeitrag weder notwendig noch sachgerecht und darüber hinaus verfassungswidrig ist. Die Krankenhäuser sind der einzige Leistungsbereich des Gesundheitswesens, der zur Sanierung der Krankenkassen – die aufgrund der finan-ziellen Entwicklung der GKV inzwischen völlig überflüssig ist – herangezogen worden sind. Lübberstedt appellierte deshalb erneut an die politisch Verantwortlichen, diese Abzugsregelung ersatzlos zu streichen. Weiterhin fordert die HKG, auf dem Gesetz- oder Verordnungsweg dafür Sorge zu tragen, dass unvermeidbare Kostensteigerungen der Krankenhäuser über die Leistungsentgelte auch entsprechend ausgeglichen werden, wenn eine Verschlechterung der Patientenversorgung verhindert werden soll. Bereits seit Jahren – und quasi mit jeder Gesundheitsreform erneut – ignoriert die Politik, dass die Krankenhäuser zunehmend mit Kostensteigerungen konfrontiert werden, die vor allem tariflich und politisch induziert und somit von den Kliniken nicht zu beeinflussen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Kostensteigerungen nicht refinanziert werden, da die Entwicklung der Krankenhausbudgets nach wie vor weitestgehend „gedeckelt“ ist und die Budgets nur um eine sehr begrenzte Rate steigen dürfen, die nachweislich deutlich unter den Kostensteigerungen liegt.