Bank Geld anvertrauen

Wenn Sie Ihr Erspartes einer Bank anvertrauen, erwarten Sie zu Recht eine höchstmögliche Sicherheit, auch im Fall einer Bankenpleite. Im Zuge der zahlreichen Negativschlagzeilen fragen sich einige Anleger, was eigentlich im Falle einer Bankenpleite mit ihren Geldkonten passiert?

Für Bankeinlagen (auf Festgeld, Tages- und Girokonten) existieren Sicherungssysteme, die Ihr Geld im Falle einer Bankenpleite schützen. Da wäre zum einen die gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Einlagen zu 90% geschützt sind, aber nur bis zu einer Summe von 20.000 Euro. Ist eine Bank zahlungsunfähig, erhält ein Kunde nach der gesetzlichen Regelung von einer Einlage von 20.000 Euro nur 18.000 Euro zurück, bei einer Einlage von 30.000 Euro sind es nur 20.000 Euro (Maximalbetrag).

Zusatzversicherung Einlagensicherungsfonds
Da die gesetzliche Regelung oftmals nicht ausreicht, gehören darüber hinaus alle namhaften Banken dem Einlagensicherungsfonds an. Dieser schützt auch größere Beträge zu 100%. Beim Einlagensicherungsfonds handelt es sich um ein freiwilliges Sicherungssystem der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Private Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören, zahlen jährlich einen bestimmten Betrag in den Fonds ein, dessen Höhe abhängig vom Geschäftsvolumen und der Bonität der Bank ist. Bei dem freiwilligen Sicherungsfonds für private Banken gibt es eine sehr hohe Sicherungsgrenze, die bei 30% des Eigenkapitals der jeweiligen Bank pro Gläubiger (dem Kunden) liegt.

Je nach Kreditinstitut bewegt sich diese vollständig abgesicherte Summe im ein- bis dreistelligen Millionenbereich. Öffentliche Kreditinstitute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken besitzen ein eigenes Absicherungssystem, das die Einlagen in unbegrenzter Höhe vollständig absichert.

Und was ist mit ausländischen Banken?
Bei den wenigen privaten Banken, die dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds nicht angehören, handelt es sich meist um Zweigstellen kleinerer ausländischer Banken. Hier gilt das „Heimatstaatprinzip“. Das bedeutet: Ihr Geld ist nach der Einlagensicherung des Landes geschützt, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat. Im Falle eines häufig anzutreffenden Hauptsitzes in Österreich oder den Niederlanden müssen Sie sich keine Sorgen machen, in beiden Staaten beträgt die gesetzliche Einlagensicherung 20.000 Euro pro Person und zwar vollständig, nicht nur zu 90% wie hierzulande.

Falls eine Bank nicht zum freiwilligen Einlagensicherungsfonds gehört, muss das kein Ausschlusskriterium für die Angebote dieser Banken sein. Die wenigen Banken, die nicht dazu gehören, reichen ihre Beitrags-Ersparnis oft in Form besserer Konditionen an ihre Kunden weiter. Meistens handelt es sich dabei um einige Zehntel Prozentpunkte.. Beachten Sie aber stets: Legen Sie niemals mehr Geld bei diesen Kreditinstituten an als den maximal gesetzlich abgesicherten Betrag – dann ist Ihr Geld auch hier so sicher wie bei jeder anderen Bank.

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