Benzinpreis mitbestimmen

Kraftstoff treibt die Teuerung hoch
Unser Gefühl trügt uns nicht: Alles wird teurer. Die Lebenshaltungskosten erhöhten sich im Mai um drei Prozent, so das Statistische Bundesamt. Hauptverantwortlich: Kraftstoffpreise. Die hohen Preise alarmieren nun auch das Kartellamt.

Ich bekam doch tatsächlich eine Email. Will sagen, eine besondere Email, die mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass es nicht nur das Kartell der Mineralölgesellschaften gibt. Es gibt auch all die Verbraucher. Sie zapfen an den Tankstellen murrend ihren Treibstoff, damit sie vom Fleck kommen – Flexibilität wird ja verlangt. Damit sind die Verbraucher das Kartell der Marktteilnehmer. Und sie können wohl was tun. Manchmal bekommt man auch kluge Emails.

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Hohe Preise sind Kauflust-Killer
Die Kauflaune hat einen Dämpfer bekommen: Grund sind die Rekordpreise an den Tankstellen und die Angst vor weiteren Teuerungsschüben, so die Gesellschaft für Konsumforschung. Das Konsum-Barometer ging für den Juni überraschend stark zurück.

Berlin kritisiert Gaspreiserhöhung
Die Politik schreitet ein: Wegen der anstehenden Gaspreiserhöhungen wird Kritik aus Berlin laut. Energiepolitiker bereiten einen Gesetzentwurf vor, mit dem Versorger zur sozialen Staffelung ihrer Preise gezwungen werden sollen, so eine Zeitung.

Frontal21 heute – unter anderem folgende Themen:

Immer neue Preisschocks – Autofahren nur für Reiche
Die ungebrochene Rekordjagd bei Öl- und Spritpreisen ist nach Einschätzung von Wissenschaftlern erst der Anfang einer zukünftigen Preisspirale. „Die weltweite Ölförderung hat mit großer Wahrscheinlichkeit das Fördermaximum bereits überschritten und wird weiter zurückgehen“, erklärt Werner Zittel von der Energy Watch Group. Dies sei die Hauptursache des steigenden Ölpreises.

Bis zum Jahr 2030 werde die weltweite Ölförderung auf die Hälfte sinken, stellt Zittel fest. Gleichzeitig wachse der Verbrauch und verknappe damit zusätzlich die zur Verfügung stehenden Rohölmengen. Erdöl und damit auch Benzin, Diesel und Kerosin würden so immer mehr zu Luxusgütern. Zittel ist Mitautor einer Studie der Ludwig-Bölkow-Stiftung, die das unabhängige Energieforschungsprojekt Energy Watch Group (EWG) gegründet hat. Unter den Folgen der Verknappung leiden jetzt schon Verbraucher und Industrie: Sie müssen für die steigenden Preise aufkommen. Institutionelle Frühwarnsysteme hätten versagt, kritisiert deshalb der Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Hans-Josef Fell. „Die Internationale Energieagentur und Mineralölkonzerne haben über Jahrzehnte die irreführende Botschaft ausgesendet, dass es auf sehr lange Sicht genügend Öl gäbe, die Preise niedrig blieben und angeblich keine
Erdöl-Vermeidungsstrategien nötig seien“, sagt Fell. Dies habe sich jedoch als fataler Irrtum erwiesen. Dadurch sei wichtige Zeit verloren gegangen, in der sich die Volkswirtschaften auf die Erdölverknappung hätten vorbereiten können, stellt Fell fest. Anstatt nun über eine Senkung von Energiesteuern oder eine höhere Pendlerpauschale zu diskutieren, sollte dringend der Umstieg auf erneuerbare Energien vorangetrieben werden.

Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen – Bausparkassen nehmen Kunden aus
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht
erhoben werden. Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21.

„Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren und die Darlehenskosten bei
Bausparfinanzierungen vom Markt genommen werden“, so Strube. Deswegen hat die Verbraucherzentrale bereits mehrere große Bausparkassen abgemahnt. Üblicherweise verlangen Bausparkassen bei Abschluss des Vertrages ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren. Für den Kauf oder Bau einer Immobilie werden jedes Jahr mindestens drei Millionen Bausparverträge abgeschlossen, alle mit Abschlussgebühr. Damit haben die Bausparkassen über Jahre hinweg mindestens sieben Milliarden Euro eingenommen, rechnet Strube vor. Zu Unrecht, wie er weiter erklärt. Er verweist auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der urteilte in der Vergangenheit schon mehrfach zugunsten der Kunden, nämlich immer dann, wenn die Dienstleistung eines Kreditinstituts nicht im Auftrag des Kunden erfolgte.

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