Fall für den Staatsanwalt
Wir sind weder in Russland noch in Chikago bei einer Zusammenkunft der Mafia-Familien. Aber es ist nahezu Alltag geworden und daher war es zu erwarten. Wieder mal haben sich die Lobbyisten – diesmal der Zeitungsverleger – gegenüber Demokratie durchgesetzt. ARD und ZDF dürfen nur das Online publizieren, was im Zusammenhang einer Sendung steht, und das auch noch auf sieben Tage begrenzt im Netz stehen lassen.
Die im Rundfunkstaatsvertrag auferlegten Überprüfungen werden zusätzlich Geld kosten – Gebührengeld. Hier wird nicht nur die Demokratie mit Füßen getreten, sondern auch durch die neue Verwendung von Gebühren Geld für gute Sendungen zweckentfremdet. Der Zuschauer soll zu dem Mist der sog. privaten Zeitungsverleger im Müll von Reklamen eingerahmt hingeführt und zum Konsum gezwungen werden. Bei der Telekom, Post und bald auch Bundesbahn wurden und werden Schlüsselindustrien der Daseinssicherung ohne Not der Qualitätdemontage des freien Marktes zum Fraß vorgeworfen. Natürlich mit Geld des Steuerzahlers. Was dabei rauskommt, sehen wir bei der weltweiten Finanzkrise, die uns alle hunderte von Milliarden kostet.
Und nun wird auch die öffentliche Meinung, die Edukation, die konsumfreie Aufklärung privatisiert. Es ist nicht zu fassen, wie wenig Verständnis und Kenntnis unsere Politiker über das Funktionieren von Systemen und der Demokratie insbesondere besitzen. Sonst wäre es nicht möglich, dass sie sich bei jedem Problem von den sog. Marktkräften an die Wand drücken lassen und bürgerliche Freiheiten oder Rechte aufgeben. Dieser frische Rundfunkstaatsvertrag ist verfassungswidrig, weil er die freie Meinungsäußerung von Marktkräften und von Interessen der Marktteilnehmer, also von Profit abhängig reguliert. Der Bürger wird bei seiner Suche nach Meinungen reglementiert, diskriminiert und je nach Zielsetzung des jeweiligen Betreiber fehlgeleitet. Die Einschränkung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF ist ein Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung sowohl der ARD- und ZDF-Mitarbeiter wie auch der Bürger. Auch wenn es gute Zeitungen mit guten Online-Angeboten gibt, lesen wir die gerne, solange die Meinungsäußerung anderer nicht eingeschränkt wird. Dieser Vertrag ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, dass unsere Politiker nicht nachdenken, sondern denken lassen. Solche Verletzung der Meinungsfreiheit muss dringend durch eine Verfassungsklage geklärt werden. Es muss auch geklärt werden, ob es sich dabei nicht um ein sog. Offizialdelikt handelt. Dann müsste der Strafantrag von Amts wegen, also vom Bundesstaatsanwalt selbst verfolgt werden. Meinungsfreiheit ist ein dauerhaftes Grundrecht und verliert nicht nach 7 Tagen seine Gültigkeit.
Offizialdelikt: den Ministerpräsidenten steht es verfassungsrechtlich nicht zu, die Meinungsfreiheit über den Rundfunkstaatsvertrag zu regeln und einzuschränken – trotzdem:
Ministerpräsidenten einigen sich über Rundfunkstaatsvertrag
Die Länderchefs haben sich auf die Regelung der Online-Angebote von ARD und ZDF geeinigt. ZDF-Intendant Schächter erklärte: „Für die Entwicklung im Netz werden uns enge Grenzen gesetzt.“ Das Angebot solle aber unabhängig und hochwertig bleiben.
Solche Gefahren für die freie Meinungsäußerung sind der Grund, warum ich es wichtig finde, dass manche Meinungen gut zugänglich aufbewahrt werden. In Zukunft werden wir die Beiträge von ARD und ZDF ab dem 6. Tag im Netz auf Dauer sichern.