In Sachen Banken ist nicht einmal ein solch minimaler Lerneffekt zu erkennen. Das fängt schon damit an, dass weder Finanzministerium noch Bundeskanzleramt eine halbwegs schlüssige Begründung für ihr Handeln liefern. Die Beteiligung an der Commerzbank ist “genau das, was das Gesetz vorsieht”, rechtfertigt ein Sprecher des Finanzministeriums diese Aktion mit dem vom Finanzministerium im Oktober zusammengebastelten Bankenrettungsgesetz. Nicht einmal die nahe liegende Antwort, es gelte die Fusion von Dresdner Bank und Commerzbank durchzuziehen, erhält man. (Die Zeit)
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