Influenza und Gesundheitsministerium

Die Lage in Deutschland

Ergriffene Maßnahmen

Für die Einschleppung von Fällen haben die Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder Maßnahmen ergriffen. Zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Ländern hat das RKI die bestehenden Empfehlungen zum Vorgehen in solchen Situationen an die aktuelle Situation angepasst und den Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Ärzten zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme-Empfehlungen sind auch auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts abrufbar. Darunter sind auch Empfehlungen für Ärzte und Gesundheitsbehörden vor Ort zum Vorgehen bei einem Influenza A/H1N1-Verdachtsfall, zur Probenentnahme und Hinweise für Flugpassagiere, in deren Flugzeug sich Personen mit Atemwegserkrankungen aufhielten (in Englisch, Deutsch, Spanisch). Bezüglich des Schutzes des Medizinpersonals greifen die bestehenden Empfehlungen, wie sie bei Influenza üblich sind.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMG vom 02.05. „Ärzte müssen Fälle der „Neuen Grippe“ (Influenza A/H1N1) melden“.

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