Abgeordnete des Deutschen Bundestages wollen sich als Volksvertretung kastrieren lassen.
Der Fraktionszwang, unter dem die demokratische Meinungsfindung bei Beschlüssen im Bundestag eh schon leidet, soll nun durch weitere Einschränkungen der Redezeiten und Verstärkung der Auswahl der Redner durch die Fraktionen erweitert werden. (Wer im Bundestag sprechen darf, entscheiden die Fraktionen der Parteien vor den Debatten. Nur in Ausnahmen weicht der Bundestagspräsident davon ab – und auch damit soll nun Schluss sein: Union, SPD und FDP wollen das Rederecht der Abgeordneten einschränken. Spiegel-online)
Über diesen erweiterten Fraktionszwang will die Bundesregierung noch mehr Einfluss auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages nehmen. Das Vorhaben erinnert an Ermächtigungsgesetze.
Der Abgeordnete im Bundestag soll noch weniger seine Meinung sagen. Die Reden von den Gegnern der Finanzrettungsschirme haben wohl der Bundesregierung nicht gefallen. Ebenfalls nicht die demokratische Art von Bundestagspräsidenten Lammert, das Parlament in seinen Sitzungen zu führen.
Die Forderung des Deutschen Bundestages, über alle Engagements Deutschlands an EU-Maßnahmen entscheiden zu wollen, gefällt der EU-Bürokratie nicht – vor allem der Hoffinanz der EU, der EZB ist es schon deutlich ein Dorn im Auge, dass der Deutsche Abgeordnete zu allem ja oder nein sagen will. EZB fühlt sich durch den Deutschen Bundestag zu sehr kontrolliert und begleitet. Das passt nicht zu der Absicht der EZB, eine lockere Geldpolitik zu praktizieren.
Wenn sich allerdings die Abgeordneten im Deutschen Bundestag tatsächlich kastrieren lassen wollen, werden sie der gesetzlichen Vorlage zustimmen. Damit würden sich die Verhältnisse im Deutschen Bundestag massiv verändern, der Bundestag würde zu einem zahnlosem Tiger und keine Vertretung der Wähler. Mit diesem Beschluss würde der Bundestag zugleich seine Legitimation als das einzige vom Volk direkt gewählte oberste Bundesorgan (Volksvertretung) verlieren.
Deutscher Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte oberste Bundesorgan (Volksvertretung). Die Mitglieder des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Art. 38 GG) für vier Jahre vom Volk gewählt. Der Bundestagspräsident bzw. die Bundestagspräsidentin wird in geheimer Wahl bestimmt, wobei gewohnheitsgemäß die stärkste Fraktion den Vorsitz und die anderen Fraktionen entsprechend der Fraktionsstärke die stellvertretenden Vorsitzenden stellen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestages zählen a) Wahl (und ggf. Abwahl) des Bundeskanzlers, b) die Kontrolle der Bundesregierung und der ihr unterstellten Verwaltung (Ministerien), c) die Gesetzgebung des Bundes und die Feststellung des Bundeshaushalts, d) die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten sowie e) der Richter am Bundesverfassungsgericht und f) die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles. (http://www.bpb.de/wissen/11ZSR4)
Wenn sich die Bundestagsabgeordneten für diese Aufgaben einen Maulkorb verpassen lassen, dann können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen, werden ihrem Mandat nicht gerecht und machen sich sogar evtl. einer Täuschung des Wählers schuldig – denn sie haben dem Wähler vor der Wahl nicht gesagt, dass sie sich nach der Wahl die Redefreiheit beschneiden oder beschneiden lassen.
Im Falle eines Beschlusses wird sich das Verfassungsgericht damit beschäftigen müssen. Eigentlich ist die Beschränkung der Redefreiheit dermaßen gravierend, dass das Verfassungsgericht von sich aus ohne Auftrag handeln müsste – analog der Verfolgungen der Staatsanwaltschaft bei Kapitalverbrechen, braucht es bei grundsätzlichen Fragen der Gefährdung von freiheitlichen Demokratie keine Anzeige. Das Verfassungsgericht müsste jetzt schon allarmiert sein.
Rederecht im Bundestag – 16.04.2012
Parteien verwerfen Maulkorb-Reform
Die Fraktionsspitzen denken noch mal neu: Die umstrittene Reform des Rederechts von Bundestagsabgeordneten, als „Maulkorb“ kritisiert, wird nun doch verschoben. Zunächst sollen die Spitzen aller Fraktionen eine Regelung beraten. Die bisherigen Pläne hätten Partei-Abweichler benachteiligt.
Eklat im Bundestag – 29.09.2011
Euro-Abweichler erzürnen die Parteigranden
13 Abgeordnete stimmen gegen Merkels Koalition, zwei dürfen ihre Bedenken dank Bundestagspräsident Lammert sogar prominent im Parlament vortragen – gegen den Willen der eigenen Fraktionen. Das sorgt nun für mächtig Ärger, denn die Strategen aller Parteien fürchten einen Machtverlust.
Fraktionen wollen Rederecht im Bundestag beschneiden
Union, SPD und FDP wollen die Wortmeldungen der Abgeordneten stärker kontrollieren. Reden soll nur noch, wer eingeteilt ist – und wer auf Kurs mit seiner Fraktion ist.
Rederecht im Bundestag Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Mit neuen Regeln für den Bundestag wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier einschränken. Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sollen in Zukunft nur noch von der Fraktion aufgestellte Redner zu Wort kommen. Vertretern abweichender Meinungen wird die Wortmeldung damit erschwert – Kritiker bemängeln eine Aushöhlung der Glaubwürdigkeit.
Fraktionen wollen Rederecht beschneiden
Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht beschneiden – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundestag-fraktionen-wollen-rederecht-beschneiden_aid_737227.html
Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll nach Plänen von Union, SPD und FDP beschränkt werden. Nach einem Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen.
Maulkorb im Bundestag Parteien wollen Rederecht beschränken
Nur noch drei Minuten lang sollen Abgeordnete künftig im Bundestag reden dürfen. Kritik am eingeschränkten Rederecht der Parlamentarier gibt es von Grünen und Linke.
Reden, nur wenn es der Fraktion passt?
Die Fraktionen von Union, FDP und SPD planen, das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag noch stärker als bisher einzuschränken und ihre Kontrolle darüber auszubauen. Ein entsprechende Beschlussempfehlung der Fraktionen von Union, FDP und SPD liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Über den Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses solle der Bundestag am 26. April abstimmen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Lediglich Grüne und Linkspartei hätten im Ausschuss dagegen gestimmt.
Der „SZ“ zufolge ist die geplante Änderung der Geschäftsordnung offenbar auch eine Reaktion auf den Streit um das Rederecht, das Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Debatte um den Euro-Rettungsschirm den Gegnern der Milliardenhilfen erteilt hatte. Die Kritiker Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) hatten jeweils fünf Minuten sprechen dürfen, obwohl sie von ihren Fraktionen nicht als Redner aufgestellt worden waren. Lammert wollte, das sich so die kontroverse öffentliche Debatte auch im Parlament widerspiegele. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat hatte Lammert eine Rüge erteilt.
„Eine lebendige Demokratie muss das aushalten“
Für Querdenker könnten im Deutschen Bundestag bald schwere Zeiten anbrechen: Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und FDP erwägen, das Rederecht der Abgeordneten davon abhängig zu machen, ob sie sich der Mehrheitsmeinung beugen. Unter den Parlamentariern herrscht helle Empörung.
Wie man den Bundestag kaputtmacht
Das Parlament heißt Parlament, weil dort parliert, weil dort geredet werden soll – so viel, so klug, so streitig und so überzeugend wie möglich. Das Parlament ist, der Idee und dem Papier des Grundgesetzes nach, der freieste Ort, den man sich vorstellen kann. Nirgendwo ist die freie Rede so geschützt wie dort – wenn denn der Abgeordnete überhaupt zum Reden kommt. Künftig nicht mehr. Die geplante neue Geschäftsordnung ist die Gebrauchsanweisung dafür, wie man den Bundestag kaputtmacht.
Der freien Rede des freien Abgeordneten soll der Garaus gemacht werden. Genau dies wollen die Fraktionsspitzen ihren Parlamentariern aufzwingen: Wer unbedingt erklären will, warum er wie abstimmt, der soll das künftig schriftlich tun – kurz vor der Abstimmung, und auf so wenigen Zeilen wie möglich. Und dem Bundestagspräsidenten soll es künftig praktisch unmöglich gemacht werden, einen Abgeordneten aufzurufen, der eine andere Meinung vertritt als seine Fraktion.
Wenn die Abgeordneten das wirklich so beschließen – dann beschließen sie ihre Selbstentmündigung, dann bestellen sie ihren jeweiligen Fraktionsgeschäftsführer zum Vormund. Man könnte das Parlament dann auch gleich viel einfacher und billiger organisieren – und den jeweiligen Fraktionschefs oder den parlamentarischen Geschäftsführern ein Depotstimmrecht geben.
Bundesverfassungsgericht – 2 BvE 2/58 vom 14.07.1959
Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon mal, 1959 mit dem Rederecht und Fraktionszwang befasst
„…Wenn die Antragsteller geltend machen, der einzelne Abgeordnete werde mediatisiert und zum bloßen Werkzeug seiner Fraktion gemacht, so wenden sie sich gegen etwas, was nicht durch den Redezeitbeschluß herbeigeführt wird, sondern allenfalls auf Grund des Beschlusses durch ein nicht verfassungsmäßiges Verhalten der Fraktionen herbeigeführt werden könnte. Die Fraktionen würden verfassungswidrig handeln, wenn sie beispielsweise einem ihrer Mitglieder bei Strafe des Ausschlusses verböten, eine Rede im Bundestagsplenum zu halten, die nicht völlig mit der von der Fraktion vertretenen Auffassung übereinstimmt. Die Gefahr eines Mißbrauchs der Fraktionsmacht mag durch die Festsetzung von Fraktionsredezeiten vielleicht erhöht werden. Damit werden aber solche Beschlüsse nicht verfassungswidrig.
Sie haben nicht die Rechtsfolge, daß die Fraktionsführung ein ausschließliches Verfügungsrecht über die Redezeit erlangt. Vielmehr hat auch bei festgesetzten Fraktionsredezeiten der Bundestagspräsident nach Maßgabe des § 33 BT GO für jeden Abgeordneten, der sich meldet, über die Worterteilung zu befinden.
Es ist also nicht ausgeschlossen, daß der einzelne Abgeordnete sich notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde zum Wort meldet und es erhält, um das auszusprechen, was sein Gewissen ihm gebietet…“
Abgeordnete wollen Rederecht einklagen
Die ersten Abgeordneten drohen mit dem Gang nach Karlsruhe: Aus Protest gegen die geplanten Einschränkung des Rederechts im Bundestag erwägen Klaus-Peter Willsch (CDU) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) eine Verfassungsklage.
Ist schön geworden, das Foto mit dem Rost – Bagger, der einzigartigen „Kunst-an-der-Stadt“ – Markierung hier!
Denn sie wissen nicht, was sie tun.
„Die vielleicht verhängnisvollste Auswirkung der Währungspfuscherei besteht darin, dass sie planwirtschaftliche Eingriffe des Staates provoziert und dadurch den Weg zum Totalitarismus ebnet. Betreibt nämlich ein Staat Währungspfuscherei, so ist er stets bestrebt, die daraus folgenden Störungen durch planwirtschaftliche Maßnahmen nach außen hin zu verschleiern. Pfuscht er in die Richtung auf eine Inflation, dann versucht er durch amtliche Höchstpreise, wenn nicht gar durch staatliche Bewirtschaftung und strenge Strafen der von ihm selbst ausgelösten Preissteigerung entgegenzutreten und die Schuld an den steigenden Preisen Erzeugern und Händlern in die Schuhe zu schieben, die er des Wuchers bezichtigt.
…Pfuscht der Staat hingegen in die Richtung auf eine Deflation, dann „bekämpft“ er den von ihm selbst verursachten Notzustand der Wirtschaft durch alle möglichen „Schutz“-Gesetze.
…Alle diese Eingriffe, so vielgestaltig sie auch sein mögen, haben eines gemeinsam: Sie vergrößern die staatliche Einmischung in die Wirtschaft, blähen den bürokratischen Apparat auf, bauen die Monopole noch stärker aus und drängen daher in die Richtung des Totalitarismus.“
Otto Valentin (Die Lösung der Sozialen Frage, 1952)
Zur Überwindung des Totalitarismus bedarf es der Einsicht, dass Politiker nicht „absichtlich“ handeln, sondern mehr als andere vom kollektiv Unbewussten gesteuert werden. Theologen und Politiker handeln absolut unbewusst.
http://www.deweles.de/intro.html