Abwertung von Psychotherapie

Seelenleid und Versorgungschaos

Psychische Erkrankungen sind die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Von 1997 bis 2006 haben solche Erkrankungen um 64 Prozent zugenommen. Und ihr Anteil an den Gesamtkosten wird auf 20 Prozent geschätzt. In einem Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (Oktober 2007) wird darauf verwiesen, dass die Zahl der Patienten mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen bis zum Jahr 2030 drastisch steigen wird.

Psychotherapie bleibt außer Balance

In Deutschland gibt es knapp 5 Millionen Staatsdiener, die weder in die Rentenkassen noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, dazu aber zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ein kräftiges 13. Monatsgehalt beziehen. Da unsere Staatsdiener so arm sind, gibt es zudem noch eine Reihe weiterer Vergünstigungen, wie Hilfe bei Krankheitskosten, erhebliche Ermäßigungen bei allen Versicherungen (Beamtentarife) die bis zu 30 % günstiger ausfallen. Dazu kommen noch ein höheres Kindergeld gegenüber anderen Kindern und ein zusätzlicher Familienzuschlag (ca. 150 Euro ja nach Familiengröße).

Bundessozialgerichtsurteil vom 28.5.2008:
(4.6.08) Vorgaben des Bewertungsausschusses für angemessene Vergütung der Psychotherapeuten überwiegend rechtmäßig
(BSG) Das Bundessozialgericht hat am 28. Mai 2008 entschieden, dass die vom Bewertungsausschuss — einem von den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gebildeten Gremium — zuletzt getroffenen Regelungen zur Berechnung von Mindestpunktwerten für bestimmte psychotherapeutische Leistungen überwiegend nicht zu beanstanden sind. Mit Hilfe dieser Mindestpunktwerte soll sichergestellt werden, dass auch Psychotherapeuten, welche in den vergangenen Jahren vielfach über unzureichende Honorare für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen geklagt hatten, eine angemessene Vergütung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten.

Den ersten Beschluss des Bewertungsausschusses – vom 16. Februar 2000 – hatte das Bundessozialgericht verworfen (Urteil vom 28. Januar 2004 – BSGE 92, 87 = SozR 4-2500 § 85 Nr 8). Nunmehr stand die vom Bewertungsausschuss in Reaktion darauf am 29. Oktober 2004 beschlossene Neufassung zur höchstrichterlichen Überprüfung an. Diese ist nach der heutigen Entscheidung des 6. Senats des Bundessozialgerichts weitgehend mit höherrangigem Recht vereinbar. Als rechtswidrig hat das Gericht lediglich eine Detailregelung beurteilt, nämlich die Nichtberücksichtigung gewisser Honorare bei der 2000 und 2001 zum Vergleich herangezogenen Gruppe der Allgemeinmediziner. Begrenzt für diesen Zeitraum und Gegenstand hat der Bewertungsausschuss eine Nachbesserung vorzunehmen. Geschieht dies bis Ende 2008 nicht, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Psychotherapeuten für diese schon lange zurückliegenden Zeiträume Vergütungen bewilligen, die dann unter Einbeziehung bestimmter bislang ausgeklammerter Honoraranteile zu berechnen sind. Außerdem muss der Bewertungsausschuss prüfen, ob ab dem Jahr 2007 neuere Entwicklungen in der Kostenbelastung der Psychotherapeuten Anpassungen erforderlich machen. Die von Psychotherapeuten hauptsächlich als fehlerhaft gerügte Vorgabe eines festen Betriebskostenbetrags von jährlich 40.634 EURO für eine modellhafte psychotherapeutische Praxis hat das Bundessozialgericht jedoch grundsätzlich gebilligt.

Das Gericht hat auch bekräftigt, dass so genannte „probatorische Sitzungen“, die zu Beginn einer Therapie zur Abklärung der Behandlungsnotwendigkeiten und Behandlungsmöglichkeiten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen erbracht werden, nicht in derselben Höhe wie genehmigte Therapiesitzungen vergütet werden müssen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben allerdings dafür Sorge zu tragen, dass der Kernbereich der probatorischen Sitzungen zumindest grundsätzlich mit einem Punktwert von derzeit 2,56 Cent –

das bedeutet für eine 50-minütige Sitzung ca. 37 Euro (brutto) – honoriert wird.

Ein Bundesrichter, der so eine Entscheidung fällt, bekommt mindestens 42,46 Euro pro Stunde.

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Eiertanz

Bei dem so genannten Eiertanz, wurden im Mittelalter rohe Eier auf den Boden gelegt. Ein Tänzer musste dann zur Musik zwischen den Eiern mit verbundenen Augen umher tanzen. Hierbei durfte kein Ei zerbrechen.

So etwa geht es auf dem deutschen Gesundheitsmarkt und im deutschen Gesundheitswesen zu. Konzeptlos hoch drei – jedes Jahr eine andere Richtung, unterm Strich mit immer weniger finanziellen Ressourcen bei gleichzeitig steigenden Ansprüchen und Fallzahlen. Zwischen all dem sollen Ärzte und Mitarbeiter aller Gesundheitsberufe, in erster Reihe mit Ärzten das Pflegepersonal wie Derwische weitertanzen – bloß nicht all den Chaos zwischen den ministerialen Scherben sehen . Es gibt bereits Patienten, also Wähler, die sich in der Konzeptlosigkeit und Willkür der Politik sehr unwohl fühlen. Das Gleiche wie bei der Rente, Steuern, Löhnen und Bundeshaushalt…Es fehlt immer noch das Gesamtkonzept. Eigentlich haben wir wegen einem Gesamtkonzept die Große Koalition gewählt. Visions- und ideenlos versagt die Große Koalition im Sumpf der Lobbypolitik.

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Kindstötungen

Presse-Mitteilung Nr. 6 / 09. Mai 2008

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Wie kann man das Ungeheuerliche verstehen?

Gemeinsame Stellungnahme der Fachgesellschaften DGPPN und DGKJP zur Problematik von Kindstötungen

In den letzten Wochen und Monaten sind in Deutschland eine Reihe von Kindstötungen durch Mütter bekannt geworden. Dabei geht es um zwei psychologisch und kriminologisch unterschiedliche Sachverhalte: zum einen um Tötungen gleich nach der Geburt und zum anderen um die Tötung von Kindern, die bereits Jahre bei ihren Müttern lebten. Unter den Täterinnen waren vereinzelt auch Mütter mit schweren psychischen Erkrankungen. In den Medien und in der Öffentlichkeit ist so oftmals der Eindruck entstanden, psychisch kranke Menschen seien generell gefährlich und stellten eine Bedrohung für ihre Kinder dar. Vor diesem Hintergrund haben die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, um einer pauschalen Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie einer unbegründeten Einschränkung von deren Freiheit und Rechten entgegenzutreten.

Beide wissenschaftliche Fachgesellschaften plädieren für einen maßvollen Diskurs bei differenzierter Betrachtung der Fakten. Für die Experten von DGPPN und DGKJP ist aus der Erfahrung des klinischen Alltags unbestritten, dass eine sehr kleine Teilgruppe von Menschen mit psychischen Erkrankungen zeitweise eine erhöhte Gewaltbereitschaft aufweist.

Für diese Menschen gibt es aber in der Regel ein Risikomanagement mit gestuften und gezielten Eingriffen in Krisenzeiten. Generell unterscheiden die Fachgesellschaften in ihrer aktuellen Stellungnahme folgende Phänomene: Erstens: Kindstötungen unmittelbar nach der Geburt; zweitens: die Tötung minderjähriger Kinder innerhalb des ersten Lebensjahres sowie drittens: die Tötung minderjähriger Kinder nach dem ersten Lebensjahr.

Kindstötungen unmittelbar nach der Geburt

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Bundesregierung will Maulwürfe behalten

Regierung will Lobbyisten behalten
Der Ruf nach einem Vorgehen gegen Lobbyisten in Ministerien prallt an der Bundesregierung ab. Der Bundesrechnungshof habe keinen Missbrauch festgestellt, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steg. Mehr Transparenz soll es dennoch geben.

Die Missachtung von demokratischen Regeln ist wohl nach dieser Reaktion kaum noch zu überbieten. Solche Verhaltensweisen kennen wir aus der DDR und anderen sogenannten sozialistischen Volksrepubliken. Machtmissbrauch und Korruption.

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Vergewaltigung des menschlichen Erbguts

Nicht mehr und nicht weniger ist den britischen Stammzellenforschern gelungen. Mit einer Sondergenehmigung der britischen Regierung ausgestattet haben sie menschliche und tierische Erbmasse zusammengemischt. Die Zellen lebten paar Tage und wurden dann vernichtet. Ein teuflisches Spiel mit dem menschlichen Leben. Solche wissenschaftlichen Versuche bringen den Menschen keinen gesundheitlichen Vorteil – sie machen den Menschen zu einem willkürlich verfügbaren Container von humangenetischen Informationen, aus dem sich skrupellose, von der Machbarkeit der Laborversuche verblendete Forscher mit Sondergenehmigungen nach Belieben bedienen dürfen.

„…Sie bestanden zu 99,9 Prozent aus menschlichem und 0,1 Prozent aus tierischem Erbgut. Die Forscher am Institut für Humangenetik der Universität Newcastle wollen durch solche Mensch-Tier-Embryos embryonale Stammzellen gewinnen. Durch die Verwendung tierischer Eizellen wollen sie dabei den Mangel an menschlichen weiblichen Eizellen ausgleichen…“

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Künstliche Wasserknappheit und sanitäre Versorgung

„…Die Gründe für diesen Zustand künstlicher Wasserknappheit und sanitärer Unterversorgung liegen in Missständen, die auch in anderen Infrastruktursektoren anzutreffen sind. Missmanagement, Korruption, geringe institutionelle Strukturen zur Ausübung der erforderlichen Steuerung, bürokratische Trägheiten aufgrund mangelnder Verantwortungsstrukturen und ein geringes Bildungsniveau der Beteiligten sind Gründe dafür. Zu nennen sind aber auch wassersektorspezifische Faktoren:

1. Geringe gesamtpolitische Bedeutung des Wassersektors bei vielen Zentralregierungen.
2. Kulturelle Tabuzonen, die den überkommenen Sanitärbereich dem Zugriff eines modernen Managements vorenthalten.
3. Politisch gestützte Wasserrechte insbesondere für den Landwirtschaftssektor, die eine effiziente Allokation der Wasserver- und –entsorgung verhindern.
4. Zu starke Förderung angebotsorientierter Wasserinfrastrukturprojekte, die nicht auf Verbrauchseffizienz der Nachfrageseite setzen.

Die mangelhafte Wasserversorgung und fehlende nachhaltige Sanitärstruktur zählen zu den drängendsten Problemen in den meisten Entwicklungsländern.

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Panische Angst lähmt

Wenn vor Angst das Blut in den Adern gefriert
Frank Luerweg, Abteilung Presse und Kommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
25.03.2008

Panische Angst lähmt nicht nur den Körper, sie kann auch das Blut zum Stocken bringen: Menschen mit einer ausgeprägten Angststörung neigen eher zu einer erhöhten Blutgerinnung als psychisch Gesunde, zeigt eine Untersuchung von Medizinern der Universität Bonn. Dies könnte erklären, warum Angstpatienten ein bis zu viermal so großes Risiko haben, an einer Herzerkrankung zu sterben. Für ihre Arbeit hat Studienleiterin Dr. Franziska Geiser jetzt in Freiburg den Hans-Roemer-Preis erhalten.
„Mir gefriert das Blut in den Adern“ – diese häufig gebrauchte Redewendung ist nach neuesten Untersuchungen wörtlicher zu nehmen, als so manchem lieb sein wird. Denn starke Angst und Panikgefühle können tatsächlich unser Blut zum Gerinnen bringen und damit das Risiko einer Thrombose oder eines Herzinfarktes erhöhen.

Frühere Studien hatten schon gezeigt, dass Stress und auch Angst die Gerinnung beeinflussen können.

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Krankenkassen machen fette Beute

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielte nach den vorläufigen Finanzergebnissen im Jahr 2007 bei Einnahmen von rund 155,40 Milliarden Euro und Ausgaben von 153,62 Milliarden Euro einen Überschuss von 1,78 Milliarden Euro. Das verkündete das Bundesgesundheitsministerium. „Es gibt absolut keine Rechtfertigung mehr, die Krankenhausrechnungen weiterhin um 0,5 Prozent zur Sanierung der Krankenkassen zu kürzen“, meinte dazu der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Er appellierte an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der Verabschiedung der Pflegeversicherung in der nächsten Woche als Sofortmaßnahme den Sanierungsbeitrag zu stoppen und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Krankenhäuser die zu erwartenden Tarifsteigerungen über die Vergütungen refinanzieren können.

Schmidt stellt Spitzenmedizin auf dem Land in Frage
Ministerin will Krankenhausfinanzierung neu regeln

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Scharfer Grenzgang

Das Thema der letzten Tage war sicher die Steueraffäre rund um die Liechtensteiner LGT. Daraufhin sind einige Fragen brisant geworden:

* – Kauf von offensichtlich gestohlenen Daten durch den Staat
* – Verteufelung der Leistungsträger und damit der Besserverdiener – was wiederum die unheilvolle Diskussion über Rechtfertigung und Überwachung von Sozialleistungen fördert – und alle Steuerzahler verärgert
* – Ablenkung von anderen Skandalen wie z.B. Subprime Krise – deren Kosten ja der Staat und damit die Steuerzahler und damit auch am meisten die Besserverdiener zahlen.

Dieser ganze Skandal ist ein Eingeständnis, dass die Politiker unfähig sind ein Steuersystem zu schaffen, das sozial gerecht, aber auch den Leistungswillen fördert.

Wie viel Schweizer kennen Sie, die ihr Land wegen des Steuersystems verlassen haben?
Keinen?

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