Sind die heute bekannt gewordenen Zweckgesellschaften der Banken schon alle betroffenen Institute und sind die tatsächlichen Verleihbeträge der deutschen Banken in US-amerikanischen Spezialanleihen („Asset Backed Securities“) wirklich bekannt? Oder dürften diese sehr viel höher sein, nach dem Motto der Wursttheke „darf es auch bisschen mehr sein“?
Bafin wird die Zweckgesellschaften der deutschen Finanzinstitute durchleuchten müssen. Zunächst ist die IKB, die Landesbank Sachsen sowie die WestLB bekannt.