„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erklärte am Freitag, der Bundestag habe trotz der von vielen Seiten vorgebrachten erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit die „generelle und verdachtslose“ Speicherung der Daten beschlossen.
Das Gesetz gehe über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, insbesondere bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden, kritisierte Schaar. Nicht zuletzt sei die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet.“ (ZDFheute.de)
Was haben wir doch ungeduldig drauf gewartet, bis unsere Volksvertreter endlich unsere Freiheit wieder ein Stückchen mehr einschränken. Jetzt ist es endlich da, wir müssen uns nicht alleine durch den Dschungel des Internets durchfinden – ein Schnüffler ist immer an unserer Seite und bewacht uns. Herrn Schäuble sei Dank.
Aber jetzt mal ernsthaft. Es ist unglaublich, welches Missverständnis von Verfassungsrechten und Rechtsstaat bei unseren Volksvertretern zu bestehen scheint. Bei dieser Vorgehensweise glaube ich nicht mehr auf die Beteuerungen: es werden nur die Verbindungsdaten, aber keine Inhalte gespeichert und die Verbindungsdaten würden von den Telefongesellschaften nur auf richterliche Anordnung der Polizei offenbart.
Bei der bisherigen Diskussion ist immer wieder das rechtsstaatliche und demokratische Verständnis der Terrorhysterie unterlegen. Sogar bei den sog. Beschützern des Rechtsstaates und der deutschen Verfassungsdemokratie, wie bei Innenministerium, bei Herrn Innenminister Schäuble sichtbar. Und da ist das höchste gesetzgebende Organ im Lande, der Bundestag mit der Haltung des „Deutschen Untertan“ brav gefolgt.
Weshalb das Misstrauen angebracht ist zeigt sich daran, dass die Daten von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern zukünftig grundsätzlich nicht ausgewertet werden dürfen. Für andere Berufsgruppen wie Journalisten, Ärzte oder Anwälte sind vor einer Datenauswertung Einzelfallprüfungen auf die Verhältnismäßigkeit durch einen Richter vorgeschrieben. Neben der Vorratsdatenspeicherung regelt das Gesetz also auch weitere Ermittlungsmethoden wie heimliche Abhörmaßnahmen und Durchsuchungen sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Seelsorgern oder Journalisten.
Das bedeutet, dass unter den Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen, auf einmal ein Unterschied gemacht wird und die Schweigepflicht beispiellos fahrlässig zur Verfügung gestellt wird.
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